Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GROUNDFRIDGE B.V. – GEWERBLICH (B2B)
Diese Bedingungen gelten, wenn der Kunde im Rahmen seiner
beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (wie z. B. Gärtner,
Architekten, Bauunternehmen oder Wiederverkäufer).
Artikel 1 – Anwendbarkeit
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen des Groundfridge (im Folgenden:
"das Produkt") durch Groundfridge B.V. (im Folgenden: "der
Verkäufer") an den Geschäftskunden (im Folgenden: "der
Kunde").
1.2 Durch das Aufgeben einer Bestellung, das Unterzeichnen
einer Offerte oder das Akzeptieren eines Angebots stimmt der Kunde diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen bedingungslos zu.
1.3 Die Anwendbarkeit eventueller Einkaufs- oder anderer
Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 2 – Angebot und Vertrag
2.1 Alle Angebote und Offerten des Verkäufers sind
freibleibend und können vom Verkäufer jederzeit, auch nach Annahme, widerrufen
oder geändert werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte
des Verkäufers schriftlich oder elektronisch unterzeichnet und
zurückgesandt hat oder wenn der Verkäufer mit der Ausführung der Bestellung
begonnen hat.
Artikel 3 – Preise
3.1 Alle Preise für das Produkt verstehen sich in Euro und
exklusive Mehrwertsteuer, Transportkosten, Verpackungskosten,
Exportdokumente und eventuelle Einfuhrzölle oder lokale Steuern, es sei denn,
es wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
3.2 Der Verkäufer ist berechtigt, die Preise zu ändern.
Änderungen werden dem Kunden vor der Lieferung mitgeteilt. Erfolgt eine
Preiserhöhung, hat der Kunde das Recht, den Vertrag aufzulösen, sofern dies
innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung schriftlich geschieht.
Artikel 4 – Zahlung und Verzug
4.1 Die Zahlung für das Produkt erfolgt in maximal zwei Raten:
- Mindestens 40% des gesamten Rechnungsbetrags sind bei Auftragserteilung / Vertragsabschluss im Voraus zu entrichten. Die Produktion und Planung beginnen erst nach Eingang dieser Zahlung.
- Der Restbetrag ist spätestens vor der Freigabe für den Transport/Lieferung zu begleichen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
4.2 Sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig eingehen, behält
sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferung des Produkts auszusetzen oder
den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu annullieren, unbeschadet des Rechts auf
Schadensersatz.
4.3 Gerät der Kunde mit der rechtzeitigen Zahlung eines
fälligen Betrags in Verzug, so befindet sich der Kunde von Rechts wegen im
Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. Zur gütlichen
Beilegung ist der Kunde ab dem Fälligkeitsdatum auf den ausstehenden Betrag
Verzugszinsen von 1,5 % pro Monat schuldig (wobei ein Teil eines Monats als
ganzer Monat gerechnet wird).
4.4 Alle angemessenen Kosten, sowohl gerichtliche als auch
außergerichtliche, die mit der Einziehung der ausstehenden Forderung
verbunden sind, gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Die
außergerichtlichen Inkassokosten werden auf mindestens 15 % des ausstehenden
Betrags festgelegt, mit einem absoluten Minimum von 150,- €.
Artikel 5 – Lieferung und Gefahrübergang (FCA)
5.1 Die Lieferung des Produkts erfolgt gemäß den Incoterms®
2020 Bedingung Free Carrier (FCA) ab dem Lager des Verkäufers in Amsterdam,
Niederlande.
5.2 Der Verkäufer erfüllt seine Lieferverpflichtung, indem
er die Waren in seinem Lager bereitstellt und sicher auf das Transportmittel
des vom Kunden beauftragten Spediteurs verlädt.
5.3 Gefahrübergang: Das Risiko der Beschädigung, des
Verlusts oder Diebstahls des Produkts geht auf den Kunden über, sobald das
Produkt vollständig auf das Transportmittel des Spediteurs verladen ist. Ab
diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Kosten für den Transport, die
Transportversicherung und die Einfuhrformalitäten im Bestimmungsland zu Lasten
und auf Risiko des Kunden.
5.4 Der Verkäufer sorgt für die Exportdokumentation für die
Ausfuhr aus der Europäischen Union. Eventuelle Kosten hierfür können dem
Kunden in Rechnung gestellt werden.
Artikel 6 – Beanstandungen und Garantie
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, das gelieferte Produkt
unmittelbar bei der tatsächlichen Bereitstellung im Lager (oder spätestens
sofort bei Ankunft am Bestimmungsort) gründlich zu inspizieren. Eventuelle
direkt sichtbare Mängel oder Transportschäden müssen sofort auf dem Frachtbrief
vermerkt und dem Verkäufer innerhalb von 48 Stunden schriftlich gemeldet
werden.
6.2 Nicht sichtbare Mängel müssen dem Verkäufer innerhalb
von zwei (2) Wochen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten
nach Lieferung, schriftlich und begründet gemeldet werden. Nach Ablauf dieser
Fristen erlischt jedes Recht auf Reklamation oder Garantie.
6.3 Steht fest, dass ein Produkt einen unter die Garantie
fallenden Mangel aufweist und dieser rechtzeitig gemeldet wurde, so hat der
Verkäufer ausschließlich die Wahl, das Produkt (oder das defekte Teil) zu
reparieren, zu ersetzen oder den Nettoverkaufspreis gutzuschreiben. Der
Verkäufer ist nicht zur Erstattung von Transport-, Demontage- oder
Wiederherstellungskosten verpflichtet.
Artikel 7 – Produktspezifikationen und lokale Gesetzgebung
7.1 Der Groundfridge verfügt über keine aktive Kühlung. Die
Innentemperatur hängt vollständig von lokalen Gegebenheiten ab, einschließlich
der Tiefe der Platzierung, der Ausrichtung zur Sonne, der Vegetation um das
Produkt und der Temperatur/Feuchtigkeit des umgebenden Bodens (der
Bodentemperatur in einer Tiefe von einem Meter unter der Geländeoberkante).
Der Verkäufer garantiert keine feste oder minimale Kühltemperatur.
7.2 Die Installation eines Groundfridge erfordert in der
Regel keine vorherige Baugenehmigung, dies kann jedoch je nach Region oder
Land variieren. Es liegt in der vollständigen und ausschließlichen
Verantwortung des Kunden, die lokalen Bau-, Umwelt- und gesetzlichen
Anforderungen bei den zuständigen Behörden zu überprüfen.
7.3 Wird das Produkt außerhalb der Niederlande eingesetzt,
ist der Kunde selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob das Produkt für die
Verwendung im betreffenden Land geeignet ist und den dort geltenden
(technischen und gesetzlichen) Anforderungen entspricht.
Artikel 8 – Haftung
8.1 Der Kunde ist selbst vollständig verantwortlich für die
richtige Verwendung, Lagerung, fachgerechte Installation, das Eingraben und
die Wartung des Produkts.
8.2 Der Verkäufer haftet niemals für Schäden, die während
oder durch den Transport entstehen, noch für Schäden, die während, durch oder
nach der Platzierung/Installation des Groundfridge entstehen.
8.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus
unsachgemäßer, unachtsamer oder unsachkundiger Verwendung oder Verwendung
entgegen den mitgelieferten (Installations-)Vorschriften resultieren.
8.4 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden aufgrund externer
Faktoren wie Grundwasserschwankungen, Setzungen, Unfällen, extremen
Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen.
8.5 Die Gesamthaftung des Verkäufers ist jederzeit auf
maximal den Betrag begrenzt, der für die betreffende Bestellung dem Kunden
in Rechnung gestellt wurde (exklusive Mehrwertsteuer). Die Haftung für
indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen
oder Betriebsunterbrechungsschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 9 – Datenschutz
9.1 Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten von
(Kontaktpersonen des) Kunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
und der Datenschutzerklärung, die auf der Website des Verkäufers zu finden
ist.
Artikel 10 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten
10.1 Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle
daraus resultierenden Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht
anwendbar. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
10.2 Alle zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten
werden zunächst einvernehmlich gelöst. Führt dies zu keiner Lösung, wird die
Streitigkeit ausschließlich dem zuständigen Gericht in Amsterdam, Niederlande,
vorgelegt.
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